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   BGH, 29.06.2011 - XII ZB 113/11   

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https://dejure.org/2011,12494
BGH, 29.06.2011 - XII ZB 113/11 (https://dejure.org/2011,12494)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - XII ZB 113/11 (https://dejure.org/2011,12494)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11 (https://dejure.org/2011,12494)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 GKG, § 47 Abs 1 S 2 GKG, § 63 Abs 3 S 2 GKG, § 66 Abs 3 S 3 GKG, § 68 Abs 1 S 5 GKG
    Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung des BGH; Beschwer nach Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Streitwerts des Berufungsverfahrens bei einem Verfahren auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Berufung

  • rewis.io

    Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung des BGH; Beschwer nach Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung des BGH; Beschwer nach Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40; GKG § 63 Abs. 3 S. 2
    Bedeutung des Streitwerts des Berufungsverfahrens bei einem Verfahren auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 20156
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2007 - XII ZB 99/07

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch den BGH;

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - XII ZB 113/11
    Jedenfalls in entsprechender Anwendung von §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, 78 Abs. 3 ZPO bedarf die Beklagte hierzu auch keiner anwaltlichen Vertretung (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 99/07 - zitiert nach juris).
  • BGH, 09.06.2015 - IX ZR 257/14

    Streitwertbemessung: Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage

    Das Schreiben der Beklagten vom 24. Mai 2015 ist als Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 30. April 2015 auszulegen, weil nach § 68 Abs. 2 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, nv Rn. 3).

    Sie ist binnen der in § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG analog bestimmten Frist eingelegt worden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - XI ZR 362/12, nv Rn. 2; vom 29. Juni 2011, aaO; vgl. zum Beginn der Frist Jäckel, BeckOK Kostenrecht, 2015, § 63 Rn. 31 für § 516 Abs. 3 ZPO).

  • BGH, 01.12.2020 - II ZB 19/19

    Frist zur Einlegung der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung i.R.d.

    Allerdings steht der Beklagten in diesem Fall die Gegenvorstellung offen, soweit diese - wie vorliegend - binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 1. Oktober 2020 - IV ZR 79/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 02.02.2021 - II ZB 19/19

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung; Festsetzung des

    Für dieses Begehren steht ihnen die Gegenvorstellung offen, soweit diese - wie vorliegend - binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 1. Oktober 2020 - IV ZR 79/20, juris Rn. 2; Beschluss vom 1. Dezember 2020 - II ZB 19/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Änderung der

    Eine Gegenvorstellung steht der Beklagten zwar grundsätzlich offen, setzt jedoch voraus, dass diese binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 3; vom 9. Juni 2015 - IX ZR 257/14, juris Rn. 2; vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Statthaft ist aber die Gegenvorstellung, wenn, wie hier, der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 GKG auch von Amts wegen geändert werden könnte (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, XII ZB 113/11, FamFR 2011, 423 = juris Rn. 3).
  • BGH, 08.11.2022 - II ZR 74/21

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Allerdings steht dem Kläger in diesem Fall die Gegenvorstellung offen, soweit diese - wie vorliegend - binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 1. Oktober 2020 - IV ZR 79/20, juris Rn. 2; Beschluss vom 1. Dezember 2020 - II ZB 19/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.05.2020 - IX ZR 233/15

    Abänderung einer Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

    Binnen dieser Ausschlussfrist (vgl. Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., § 63 GKG Rn. 11) muss deshalb die Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung erhoben werden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, BeckRS 2011, 20156 Rn. 3; vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, BeckRS 2016, 21190 Rn. 1; vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, BeckRS 2019, 17940 Rn. 5).
  • BGH, 31.10.2023 - IV ZR 70/22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung

    Jedenfalls in entsprechender Anwendung der §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, 78 Abs. 3 ZPO bedürfen die Beklagten zu 2 bis 4 keiner anwaltlichen Vertretung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17

    Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgesetzten Streitwerts

    Die Vorschrift gilt für eine Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung entsprechend mit der Maßgabe, dass auf eine fristgemäße Einlegung der Gegenvorstellung abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195 Rn. 5).
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